NEUES DEUTSCHES VERPACKUNGSGESETZ: EXPORTE VON VERPACKUNGEN NACH DEUTSCHLAND MÜSSEN REGISTRIERT WERDEN

Mit 1. Jänner 2019 trat in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt müssen „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ nicht nur wie bisher, bei einem dualen System gemeldet werden, sondern auch beim Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle registriert sein. 

Falls Sie nach Deutschland exportieren/liefern und verpflichtet sind, müssen Sie sich bis spätestens Ende dieses Jahres (31.12.2019) bei der Zentralen Stelle – Verpackungsregister registrieren, andernfalls drohen hohe Bußgelder und/oder Vertriebsverbote. Vergessen Sie nicht, dass Sie bei Überschreiten der in Deutschland fixierten Mengenschwellen (Glas >80t/Jahr; Papier/Karton >50t/Jahr; alle sonstigen Materialen gesamt >30t/Jahr) ergänzend auch zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet sind.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind gemäß § 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. 

Die Registrierung bei der Verpackungskoordinierungsstelle können Sie hier vornehmen.

Einen Vertrag mit einem dualen System können Sie hier abschließen.

Ausführliche Informationen zum neuen deutschen Verpackungsgesetz finden Sie auch in unserem Webinar