Was Kreislaufwirtschaftspaket und Einwegkunststoff-Richtlinie für die Wirtschaft bedeuten

Die Meilensteine der EU-Ziele bis 2030

Die EU hat die Weichen gestellt: Das europäische Kreislaufwirtschaftspaket und die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie geben die Ziele für ein nachhaltiges Wirtschaftssystem vor, der Transformationsprozess der Europäischen Union zu einer Kreislaufwirtschaft hat begonnen. Dabei besonders im Fokus: die Werkstoffgruppe der Kunststoffe.

Um die EU-Ziele 2025 zu erreichen, müssen wir das Recycling von Kunststoffverpackungen in Österreich in den nächsten fünf Jahren verdoppeln. Und spätestens 2030 müssen alle Kunststoffverpackungen recyclingfähig sein.

Wir haben die wichtigsten Meilensteine für Sie zusammengefasst: 

  • Mit 1. Jänner 2020 ist das Inverkehrsetzen von Kunststofftragetaschen in Österreich verboten. Ausnahmen bilden spezielle eigenkompostierbare Tragetaschen aus natürlichen Polymeren sowie wiederverwendbare Taschen aus Kunststoffgewebe. In einer Übergangsfrist können Kunststofftragetaschen noch bis 31. 12. 2020 an Endkunden abgegeben werden. Dann ist Schluss.
  • Ab 3. Juli 2021 dürfen oxo-abbaubare Kunststoffe nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Und unter anderem sind folgende Einwegkunststoffartikel verboten: Lebensmittelverpackungen (z. B. Take-away-Verpackungen aus expandiertem Polystyrol), Wattestäbchen, Teller, Trinkhalme oder etwa Rührstäbchen. Weitere Leitlinien und Beispiele, was als Einwegkunststoffartikel zu betrachten ist, wird die EU-Kommission veröffentlichen. Zudem treten Kennzeichnungsvorschriften in Kraft: Ab 3. Juli 2021 muss auf bestimmten Produkten – wie etwa Hygieneeinlagen, Tampons, Tabakprodukten mit Filter oder Getränkebechern – über die richtige Entsorgung informiert und auf potenziell negative Umweltauswirkungen hingewiesen werden.
  • Die erweiterte Produzentenverantwortung wird ab 2023 auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte ausgedehnt und um die Kostenverantwortung für Bewusstseinsbildung und die Beseitigung von Littering ausgeweitet. Ab 2023 sollen daher die Lizenztarife die Verwertbarkeit von Verpackungen widerspiegeln. Durch diese sogenannte Ökomodulation der Tarife soll ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden, recyclinggerechte Verpackungen einzusetzen. Im Bereich der gewerblichen Verpackungen müssen am 2023 auch die Transportkosten aus den Lizenztarifen getragen werden.
  • Für Getränkeflaschen aus Kunststoff (≤ 3 Liter) gilt: Verschlüsse und Deckel müssen ab 3. Juli 2024 dauerhaft am Produkt befestigt sein. In der gesamten EU muss die erweitere Produzentenverantwortung für alle Verpackungen, also Haushalts- und Gewerbeverpackungen, umgesetzt sein.
  • Die wesentlich höheren Ziele für Recycling und getrennte Sammlung müssen 2025 erreicht werden. Darüber hinaus müssen PET-Getränkeflaschen ab 2025 (≤ 3 Liter) einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel zu mindestens 25 % aus Rezyklat bestehen, ab 2030 bereits zu 30 %. Als österreichische Besonderheit soll bis 2025 der Verbrauch von Kunststoffverpackungen um 20–25 % gegenüber 2016 verringert werden.
  • Das Sammelziel von 90 % für Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen ist zu erreichen.
  • Die nächsten Recyclingziele sind zu erreichen. Bis 2030 müssen alle Kunststoffverpackungen recyclingfähig sein. Erhöhen Sie demnach schon heute die Recyclingfähigkeit sowie Wiederverwendbarkeit Ihrer Verpackungen. Unsere Circular-Design-Experten helfen Ihnen gerne dabei.

Unser Empfehlung: Setzen Sie so rasch wie möglich Maßnahmen, um die EU-Ziele zu erreichen. Der Paradigmenwechsel hat bereits begonnen, die Rohstoffwende muss Realität werden.